Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Allgemeines

    1. Für alle Willenserklärungen, Rechtsgeschäfte, Lieferungen und Rechnungen gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Verkaufsbedingungen. Sie gelten ebenso für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Bedingungen des Käufers werden nicht anerkannt. Es wird vereinbart, dass diese keine Gültigkeit haben sollen, selbst wenn wir nicht noch gesondert widersprechen. Durch die Annahme unseres Angebots bzw. unserer Lieferung oder den Empfang unserer Auftragsbestätigung kommt das Geschäft zu unseren Bedingungen zustande.
    2. Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung.
    3. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Käufer zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.
    4. Es gilt deutsches Recht als vereinbart.

  2. Preise

    1. Die Preise verstehen sich als Nettopreise in Euro und – falls nichts anderes vereinbart wird – einschließlich Verpackung. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird auf den Nettowert aufgeschlagen.
    2. Soweit nicht anders angegeben, halten wir uns an die in unserem Katalog enthaltenen Preise. Maßgebend sind ansonsten die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise. Zusätzliche Lieferungen werden gesondert berechnet.

  3. Kreditwürdigkeit unserer Geschäftskunden

    1. Bei der Annahme von Aufträgen wird die Kreditwürdigkeit des Käufers vorausgesetzt.
    2. Wenn uns nach Vertragsabschluß Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers als zweifelhaft erscheinen lassen, so können wir Sicherheitsleistungen in Form einer selbstschuldnerischen Bankbürgerschaft oder durch Hinterlegung von Wertgegenständen innerhalb einer dem Käufer einzuräumenden Frist von einer Woche verlangen. Für den Fall, dass der Käufer diesem Verlangen nicht nachkommt, sind wir ohne weiteres zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, ohne das der Käufer daraus irgendwelche Ansprüche erwirbt.
    3. Ein Ereignis, das die Kreditwürdigkeit des Käufers als zweifelhaft erscheinen lässt, ist insbesondere die Aufkündigung unserer Warenkreditversicherung für den Kunden.

  4. Längere Lieferfrist – höhere Gewalt

    1. Liefertermine oder –fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
    2. Lieferverzögerungen auf Grund höherer Gewalt oder auf Grund von Ereignissen, die uns die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streiks, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Zulieferern eintreten –, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
    3. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von unserer Verpflichtung frei, so kann der Käufer hierauf keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände können wir uns nur berufen, wenn wir den Käufer unverzüglich benachrichtigen.
    4. Sofern wir die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten haben oder wir uns in Verzug befinden, hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von ½ Prozent für jede vollendete Woche des Verzugs, insgesamt jedoch höchsten bis zu 5 Prozent des Rechnungswerts der vom Verzug betroffenen Lieferungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn der Verzug beruht zumindest auf unserer groben Fahrlässigkeit.
    5. Wir sind zu Teillieferungen jederzeit berechtigt, es sei denn die Teillieferung ist für den Käufer nicht von Interesse.
    6. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers aus sämtlichen bestehenden Verträgen voraus.
    7. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, Ersatz des uns entstehenden Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Käufer über.
    8. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung unserer Versandbereitschaft auf ihn über.

  5. Lieferung

    Die Lieferung erfolgt im Inland grundsätzlich frei Haus soweit nichts anderes vereinbart ist. Pro Lieferung berechnen wir einen Versicherungsanteil von  € 1,50. Für Kleinaufträge unter € 50,– Nettowarenwert berechnen wir zusätzlich einen Bearbeitungsanteil von € 5,–. Für die Lieferung an Dritte berechnen wir die durch den Mehraufwand entstehenden Kosten, mindestens jedoch € 5,–.

  6. Transportbedingungen

    1. Die Transportgefahr tragen wir im Falle der Freihauslieferung. Bei Selbstabholung durch den Käufer geht die Transportgefahr auf ihn über, sobald wir ihm bzw. dem von ihm beauftragten Beförderungsunternehmen die Ware aushändigen.
    2. Mehrfachfahrten, die dadurch entstanden sind, dass im Bereich des Käufers bei Anlieferung der Ware keine zur ordnungsgemäßen Abnahme bevollmächtigte Person zur Verfügung steht, fallen dem Käufer zur Last.
    3. Die Transportpersonen nehmen keine Anweisungen für Weitertransporte an die Abnehmer des Kunden an.
    4. Das Verbringen von Ware etc. in Häuser, insbesondere in obere Stockwerke, wird von uns nicht geschuldet.

  7. Rechte des Käufers bei Mängeln

    1. Die Waren werden von uns frei von Mängeln geliefert. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung der Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Lieferung der Ware.
    2. Werden Betriebs- oder Wartungs- und Pflegeanweisungen des Herstellers nicht befolgt, Änderungen an den Waren vorgenommen oder diese fehlerhaft montiert, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Original-spezifikationen entsprechen, oder sind sie bereits eingebaut worden, so entfallen Ansprüche wegen Mängeln der Waren, wenn der Käufer eine entsprechende substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.
    3. Der Käufer muss uns Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang der Ware schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.

      Abweichend von Vorstehendem gilt für emaillierte und keramische Waren, Dunstabzugshauben, Miniküchen und Sonderbestellungen, dass diese sofort bei Erhalt auf Fehler zu untersuchen und ggfls. anzuzeigen sind. Spätere Beanstandungen können nicht anerkannt werden. Bei offensichtlichen Mängeln hat der Käufer die Beanstandung vor dem Einbau des Artikels schriftlich geltend zu machen.

    4. Im Falle einer Mitteilung des Käufers, dass die Waren einen Mangel aufweisen, verfahren wir nach unserer Wahl und auf unsere Kosten, wie folgt:
      aa. dass der Käufer bzw. dessen Kunde den mangelhaften Artikel bereithält und der Werkkundendienst des Herstellers beauftragt wird, die Reparatur vorzunehmen; schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, liefern wir den Artikel erneut ohne Rechnungsstellung.
      bb. dass wir den vom Käufer beanstandeten Artikel erneut liefern und in Rechnung stellen; der beanstandete Artikel wird von uns abgeholt und nach Feststellung der berechtigten Beanstandung dem Käufer gutgeschrieben.

    5. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
    6. Ansprüche wegen Mängeln gegen uns stehen nur dem Käufer zu und sind nicht abtretbar.

  8. Rücklieferungen

    Von uns gelieferte Ware wird nur nach vorheriger Zustimmung in ungebrauchtem und originalverpacktem Zustand zurückgenommen. Eingebaute Artikel, benutzte oder mit Lochbohrung versehene Spülen sowie Dunstabzugshauben, die Nacharbeiten oder Änderungen jeglicher Art erfahren haben, sind von der Rücknahme ausgeschlossen. Die Rücklieferung muss frachtfrei erfolgen. Gutschrift erfolgt unter Abzug einer Bearbeitungsgebühr von 20 Prozent des Warenwerts.

  9. Zahlung

    1. Soweit nicht anders vereinbart sind unsere Rechnungen sofort rein netto zu bezahlen.
    2. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Bestellers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und werden den Besteller über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
    3. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können.
    4. Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz als pauschalen Schadensersatz zu verlangen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Käufer eine geringere Belastung nachweist; der Nachweis eines höheren Schadens durch uns ist zulässig.
    5. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Käufer jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.

  10. Eigentumsvorbehalt

    1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden uns die folgenden Sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben werden, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als zwanzig Prozent übersteigt.
    2. Die Ware bleibt unser Eigentum. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser (Mit-)Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Käufer verwahrt unser (Mit-)Eigentum unentgeltlich. Ware, an der uns
      (Mit-)Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
    3. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen ihn widerruflich, die uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann von uns nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
    4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.
    5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers insbesondere Zahlungsverzug – sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.

  11. Haftung

    1. Schadensersatzansprüche gegen uns sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
    2. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, aus Schadensersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt werden, es sei denn ein von uns garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gerade, den Käufer gegen solche Schäden abzusichern.
    3. Die Haftungsbeschränkungen und Ausschlüsse gemäß Buchstabe a) und b) gelten nicht für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens entstanden sind, sowie bei einer Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
    4. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für unsere Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

  12. Datenschutz

    Der Geschäftspartner willigt ein, dass seine personenbezogenen Daten gespeichert und für die Geschäftsabwicklung genutzt werden dürfen. Hierzu werden Daten von Geschäftspartnern (Anschrift, Ansprechpartner, Lieferprodukte, Preise, Zahlungen, usw.) in einer automatisierten Datei erfaßt und bis Ende der Geschäftsbeziehung gespeichert, soweit dies für die Abwicklung und Bearbeitung Ihrer Bestellung erforderlich ist.
    Ohne vorherige Zustimmung werden keine persönlichen Nutzerangaben an Dritte weitergeben oder anderweitig verwertet.

  13. Nichtigkeit

    Die Nichtigkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen oder einer Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht.

  14. Erfüllungsort und Gerichtsstand

    Erfüllungsort für alle aus diesem Vertrag sich ergebenden Verbindlichkeiten ist Oyten. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist für beide Seiten Oyten, soweit der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist


Stand Oktober 2011